Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Februar 2002
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der as systems GmbH.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
II. Vertragsinhalt
Die Haftung von as systems GmbH, einschliesslich ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Massgaben:
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der as systems GmbH.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
II. Vertragsinhalt
- Die Angebote der as systems GmbH sind freibleibend.
- Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und Zeichnungen/Abbildungen enthaltenen Angaben sind unverbindlich.
- Der Umfang der Lieferungen und Leistungen bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung der as systems GmbH. Liegt eine solche nicht vor, so ist das Angebot maßgeblich.
- Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der as systems GmbH.
- An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Entwicklungsplanungen und anderen Unterlagen behält sich die as systems GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne schriftliche Genehmigung der as systems GmbH nicht zugänglich gemacht werden.
- Termine und Fristen für die Ausführung der Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von as systems GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Die Liefer- und Leistungsfristen werden angemessen verlängert, wenn
- der Auftraggeber nicht rechtzeitig Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Genehmigungen, Freigaben/Zustimmungen, erforderliche Informationen und Angaben liefert, sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält.
- die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt, behördlich angeordnete Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Zulieferungen oder sonstige, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von as systems GmbH nicht zu vertretenen Umständen zurückzuführen ist.
- Die Frist gilt als eingehalten,
- bei Lieferungen und Leistungen mit Montage mit Beginn der Montagearbeiten,
- bei Lieferungen und Leistungen ohne Montage mit Übergabe an den Transporteur/Spediteur,
- in allen anderen Fällen mit der Anzeige der Fertigstellung/Bereitstellung.
- Die as systems GmbH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
- Für Entschädigungsansprüche jeglicher Art des Auftraggebers in Fällen verspäteter Lieferungen oder Leistungen, auch nach Ablauf einer der as systems GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist, haftet as systems GmbH gemäß X.
- Die Gefahr geht mit Abnahme gemäß den nachfolgenden Absätzen auf den Auftraggeber über.
- Die Abnahme erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit der Übergabe der Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, bei vereinbarter Versendung durch Übergabe an den Transporteur/Spediteur oder durch Mitteilung der Fertigstellung/Bereitstellung.
- Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er diese ablehnt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung den Gegenstand abholt oder wenn er bei Übergabe keine Zahlung leistet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Ware auf seine Kosten versichert. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Pyrotechnische Artikel und andere Gefahrengüter werden aus rechtlichen Gründen nur per Bahnfracht oder Spedition versandt. Auch hier geht die Gefahr mit Übergabe an die Bahn bzw. Spedition auf den Auftraggeber über.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Feuer und Diebstahlsgefahr zu versichern und der as systems GmbH auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hierdurch als an die as systems GmbH abgetreten.
- Der Auftraggeber steht für seine Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Mass-, Gewichts- und Leistungsbeschreibungen sowie Informationen ein. Die as systems GmbH ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu überprüfen, es sei denn, die as systems GmbH erkannte oder musste erkennen, dass der Inhalt der Unterlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik widersprechen.
- Das Material, welches as systems GmbH vom Auftraggeber zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE, BGV-C1,....), die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten.
- Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise sind maßgebend. Wenn eine Auftragsbestätigung nicht vorliegt, sind die Preise im Angebot maßgebend.
- Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, die in der gesetzlichen Höhe zusätzlich zu zahlen ist.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager der as systems GmbH. Die Zusendung der Ware erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
- Kosten für eine Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Zahlungen sind sofort bei Abnahme ohne Abzug zu leisten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Werden Zahlungsfristen schuldhaft durch den Auftraggeber überschritten, so kann die as systems GmbH, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 10 %, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen, verlangen. Der Nachweis entstandener höherer oder niedrigerer Zinsen steht dem Auftraggeber frei.
- Die Zahlung mit Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die as systems GmbH ist berechtigt, die Entgegennahme von Wechseln und Schecks abzulehnen. Die Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht nach, löst er insbesondere Schecks und Wechsel nicht ein, oder stellt seine Zahlung ein, so ist die as systems GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks und Wechsel angenommen wurden. Außerdem ist as systems GmbH dann berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Auftraggebers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
- as systems GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Auftraggeber bezeichnete Warenlieferungen oder Leistungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
- Eine Weiterveräußerung ist dem Auftraggeber im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an as systems GmbH ab. as systems GmbH nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Forderungen und Namen der Abnehmer sind as systems GmbH mitzuteilen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern as systems GmbH Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, ist as systems GmbH zum Widerruf des Einzugsrechtes berechtigt.
- Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für as systems GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass as systems GmbH daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderer, as systems GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt as systems GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Die Sicherungsübereignung von im Eigentum von as systems GmbH stehender Ware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum von as systems GmbH an der Ware hinweisen und as systems GmbH unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers oder bei sonstiger Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Auftraggeber ist as systems GmbH, nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist, berechtigt, die von as systems GmbH gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt – soweit nicht § 503 BGB Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Darüber hinaus ist as systems GmbH, wenn der Auftraggeber seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht nachkommt, befugt, die Vorbehaltsware und sonstige Sicherheiten unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Belange des Auftraggebers zu beliebiger Zeit und auch ohne gerichtliches Verfahren zu verwerten. Die Verwertung darf nur erfolgen, wenn as systems GmbH dies dem Auftraggeber mindestens 14 Tage zuvor mitgeteilt hat.
- Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von as systems GmbH um mehr als 20 %, so ist as systems GmbH auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von as systems GmbH verpflichtet.
- as systems GmbH leistet in der Weise Gewähr, dass as systems GmbH bei allen Mängeln, die nachweislich auf Materialfehlern oder auf fehlerhafter Arbeit beruhen und die as systems GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist mitgeteilt wurden, nach Wahl von as systems GmbH kostenlos nachgebessert oder Ersatz geliefert werden. Ist die Nachbesserung erfolglos oder unzumutbar oder wird sie von as systems GmbH abgelehnt, dann steht dem Auftraggeber der Schadensersatzanspruch statt der Leistung nach Punkt X zu. Das Rücktrittsrecht bleibt unberührt.
- Alle Mängel sind as systems GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme, bei verzögerter Abnahme, sobald der Auftraggeber sich in Abnahmeverzug befindet. Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen unterbrechen oder verlängern die Gewährleistungsfristen nicht.
- Bei Gewährleistungsfällen muss der Auftragsgegenstand
- im Falle des Kaufvertrages im Betrieb der as systems GmbH zur Verfügung gestellt werden. Etwaige Aus- und Einbaukosten sowie Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- im Falle des Werkvertrages für die as systems GmbH bereit gehalten werden oder zur Reparatur oder Ersatzlieferung an die as systems GmbH auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers verschickt werden.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne vorherige Zustimmung der as systems GmbH Änderungen oder Instandsetzungen am Auftragsgegenstand vorgenommen wurden oder wenn ein Mangel auf Gewaltanwendung, natürlichen Verschleiss, fehlerhaftem Einbau durch den Auftraggeber bzw. von einer ihm beauftragten Person, fehlerhafte Handhabung, Verstoss gegen die Betriebsanleitung, mangelnder Wartung oder mangelnder Inspektion beruht.
- Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers, der Unternehmer im Sinne von § 478 BGB ist, richtet sich nach X.
Die Haftung von as systems GmbH, einschliesslich ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Massgaben:
- Schadensersatzansprüche infolge von as systems GmbH oder seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen (z. B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie unerlaubter Handlung und Delikt) sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung von Obhut- und Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der as systems GmbH weiter auf die durch die bestehende Betriebshaftpflicht abgedeckte Versicherungssumme begrenzt.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalspflichten) haftet as systems GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe der durch die bestehende Betriebshaftpflicht gedeckten Versicherungssumme. Die Haftung erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstigen mittelbaren- und Folgeschäden.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann handelt, Kitzingen. Es steht as systems GmbH jedoch frei, das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht anzurufen.
- Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung oder Versendung des Mietgegenstandes aus dem Lager der as systems GmbH und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von as systems GmbH.
- Überschreitet der Mieter die Mietzeit, so hat er den Tagesmietzinses zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, weiteren Schaden geltend zu machen.
- Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dessen einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Evtl. Mängel hat er unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Mit Rückgabe des Mietgegenstandes bestätigt der Vermieter lediglich die Entgegennahme und nicht, dass der Mietgegenstand mängelfrei zurückgegeben worden ist. Der Vermieter behält sich vor, den Mietgegenstand zu überprüfen und seine entsprechenden Ansprüche geltend zu machen.
- Pflichten des Mieters:
- Der Mieter hat den Mietgegenstand nicht missbräuchlich zu benutzen und ihn nur von qualifizierten Fachkräften in der vom Vermieter vorgesehenen Weise, entsprechend der Bedienungsanleitung, bedienen zu lassen. Jede weitere Verwendungsart ist dem Mieter untersagt.
- Der Mieter hat zu ermöglichen, dass der Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort überprüft werden kann.
- Der Mieter hat bei Benutzung des Mietgegenstandes alle Instruktionen des Herstellers und des Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen, Justierungen oder Veränderungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Mietgegenstand durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, der Vermieter hat ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.
- Firmenzeichen und Kennziffern des Herstellers oder Vermieters, Normen, Schilder und sonstiger Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietgegenstand zu belassen.
- Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der an dem Mietgegenstand durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen und sonstiger Vertragsverletzungen entsteht.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietgegenstandes unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat den Vermieter für jeden Verlust des Mietgegenstandes oder Schaden dem Mietgegenstand zum Neuwert zu entschädigen. Alle nach Übernahme des Mietobjektes erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu seinen Lasten. Der Nachweis dafür, dass sich die Erforderlichkeit der Reparatur nicht auf ein Verschulden des Mieters bezieht, trifft den Mieter.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzubringen, in dem er ihn vom Vermieter übernommen hat. Zerstörungen, Beschädigungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietgegenstandes werden nach Aufwand zu dem am Tag der Abrechnung gültigen Stundensatz berechnet.
- Der Mieter steht dafür ein, dass alle elektrischen Anschlüsse den Vorschriften der VDE genügen und dass ein Überspannungsschalter eingebaut ist.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Verlust, Verschlechterung und sonstiger Beschädigungen zu versichern.
- Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, sich gegen Ansprüche jeglicher Art von Dritten, die durch den Mietgegenstand verursacht werden könnten, zu versichern.
- Der Mieter verpflichtet sich zur Freistellung des Vermieters gegen Ansprüche Dritter, die durch den Mietgegenstand verursacht worden sind. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
- Soweit Leistungen der as systems GmbH nach Menge, Zeit oder Stückzahlen abgerechnet werden, übersendet as systems GmbH dem Auftraggeber nach Durchführung des Auftrages einen Leistungsnachweis. Widerspricht der Auftraggeber dem im Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen nicht innerhalb von zehn Werktagen nach dessen Zugang, obliegt ihm die Beweislast, dass die aufgeführten Leistungen von as systems GmbH nicht erbracht wurden. Für die Zustellung des Leistungsnachweises und des Widerspruchs genügt die Übermittlung per Telefax.
- Pflichten des Auftraggebers:
- Der Auftraggeber hat die Pflicht, as systems GmbH über den zeitlichen Ablauf sowie die geplanten Einsatzzeiten zu informieren.
- Der Auftraggeber stellt der as systems GmbH alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die eine ordnungsgemässe Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitraum ermöglichen. Es handelt sich hierbei um technische Pläne, Zeichnungen, Grundrisse, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegepläne, Detailzeichnungen, Bühnenpläne, Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Berechnungen, Energieanforderungen, Materiallisten, etc. Diese Unterlagen haben spätestens 48 Stunden vor Beginn vorzuliegen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von ihm oder von Dritten zur Planung oder Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellte Personal hinsichtlich der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitschutzgesetzes, der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen. Soweit für einzelne Personen besondere Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkungen genau zu bezeichnen.
- Übernimmt as systems GmbH aufgrund einer besonderen Vereinbarung für den Auftraggeber die Überwachung der Arbeitnehmerschutzvorschriften, steht as systems GmbH hierfür eine besondere Vergütung zu.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, as systems GmbH über evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
- Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
- alle Erd-, Bau- und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten, einschliesslich der dazu benötigten Fach –und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge.
- die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und –stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,
- Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschliesslich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung,
- bei der Montage für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend grosse, geeignete, trockene und verschliessbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschliesslich für den Umstand angemessener sanitärer Anlagen,
- zum Schutz des Besitzes der as systems GmbH und des Montagepersonals auf der Baustelle die Massnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
- Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände an der Montagestelle erforderlich sind.
- Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckter geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen
- Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäss begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfahrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
- Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von as systems GmbH zu vertretenden Umstände, so hat der Auftraggeber die Kosten für Wartezeit und zusätzliche erforderliche Reisen von as systems GmbH oder des Montagepersonals zu tragen.
- Das Feuerwerk bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Die as systems GmbH holt die erforderlichen Genehmigungen im Namen und im Auftrag des Auftraggebers ein. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten und Gebühren sowie Kosten der Erfüllung behördlicher Auflagen, der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und alle eventuell anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber.
- Die für die behördlichen Genehmigungen erforderlichen Zustimmungen von betroffenen Anliegern und alle von as systems GmbH angeforderten Unterlagen hat der Auftraggeber der as systems GmbH spätestens 18 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, da sonst mit der Planung und Einleitung des Genehmigungsverfahrens nicht begonnen werden kann. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass sämtliche behördlichen Bedingungen und Auflagen eingehalten werden können.
- Der Auftraggeber muss es dem von as systems GmbH verantwortlichen Pyrotechniker ermöglichen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Innenraum- und Außenfeuerwerk in der jeweils gültigen Fassung nebst dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den behördlichen Auflagen einzuhalten. Bei Außenfeuerwerk muss der Abbrandplatz am Tag der Veranstaltung zu dem vereinbarten Zeitpunkt ausschließlich für den Feuerwerksaufbau zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass bei Innenraumfeuerwerken vom Aufbaubeginn bis Abbrandende die Raumtemperatur 18 ° Celsius nicht unterschreitet und die relative Luftfeuchtigkeit 70 % nicht übersteigt. In den Veranstaltungsräumen herrscht vom Aufbaubeginn an absolutes Rauchverbot. Die Einhaltung dieses Verbotes ist vom Auftraggeber zu überwachen.
- Veränderungen im Bereich des Abbrandplatzes bedürfen nach Auftragserteilung der Zustimmung des von as systems GmbH verantwortlichen Pyrotechnikers. Die Säuberung des Abbrandplatzes und der Umgebung obliegt dem Auftraggeber.
- Die aus feuerpolizeilichen, künstlerischen oder raumtechnischen Gründen notwendigen Änderungen in der Gestaltung des Feuerwerkes bleiben dem verantwortlichen Pyrotechniker im Rahmen der vorgesehenen Planung vorbehalten.
- Sollte die behördliche Genehmigung für die Durchführung des Feuerwerkes aus von as systems GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht erteilt werden, so entfällt die Leistungspflicht von as systems GmbH. Der Auftraggeber hat as systems GmbH die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einholung der behördlichen Genehmigung zu erstatten.
- Wird die Genehmigung nicht erteilt, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbracht hat, ist as systems GmbH berechtigt, 50 % der Auftragssumme als pauschale Entschädigung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Gelangt das Feuerwerk aus anderen von dem Auftraggeber zu vertretenen Gründen nicht zur Durchführung, ist er verpflichtet, der as systems GmbH als Schadenersatz den vereinbarten Preis abzüglich der von as systems GmbH ersparten Aufwendungen zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn das Abbrennen aufgrund der Witterung unmöglich ist. Ob bei Regenwetter und/oder Sturm ein Abbrennen möglich ist, liegt im Ermessen des verantwortlichen Feuerwerkers. Brennt er im Einvernehmen mit dem Auftraggeber trotz Regens ab, kann as systems GmbH einen versagerfreien Abbrand nicht garantieren.
- Die Aufnahme und Wiedergabe der pyrotechnischen Effekte von as systems GmbH zu kommerziellen Zwecken außerhalb der vereinbarten Veranstaltung bedarf der schriftlichen Zustimmung von as systems GmbH. Diese kann unter dem Vorbehalt der Zahlung der nach diesem Vertrag geschuldeten Entgeltes erteilt und im Falle des Verzuges widerrufen werden.
